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Fachbegriffe auf einen Blick.

Pfandleihhaus

In einem Pfandleihhaus oder beim Pfandleiher kann man Wertgegenstände übergeben, gegen die dann ein Gelddarlehen gewährt wird. Die Sachen werden nicht an den Pfandleiher verkauft, sondern dienen lediglich als Sicherheit der Darlehenstilgung. Zum Schutz der Kunden müssen Pfandleihhäuser in vielen Kommunen hohe finanzielle Summen als Sicherheit vorweisen. Neben klassischen Wertgegenständen wie Uhren, Schmuck und Technik kann der Pfandleiher auch Wertpapiere, Goldmünzen und andere bewegliche Gegenstände als Pfand entgegen nehmen. Um das Darlehen zu erhalten, benötigt der Verpfänder lediglich seinen Ausweis. Er kommt also wesentlich unkomplizierter an Geld, als bei einem Bankdarlehen. Allerdings werden die Gegenstände im Pfandleihhaus für gewöhnlich nur mit etwa 25 bis 50 % des Wertes beliehen. Der Verpfänder kann seinen Besitz wieder auslösen, indem er den gezahlten Betrag mit Zinsen und Gebühren begleicht. Wurden die Gegenstände einen Monat nach Fälligkeit des Darlehens nicht ausgelöst, darf der Pfandleiher sie veräußern, um sein Geld zurück zu erhalten. Die Höhe der Gebühren für den Kredit hängen von seinem Wert ab und liegen bei beispielsweise 1 Euro pro Monat bei 10 Euro, was einem Jahreszins von über 100 % entspricht. Je höher die Darlehen sind, umso niedriger ist in der Regel der Zins. Ab 300 Euro kann er frei vereinbart werden.

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