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Fachbegriffe auf einen Blick.

Pfändungs­reihenfolge

Wollen mehrere Gläubiger ihre Forderungen beim Schuldner durch einen Gerichtsbeschluss vollstrecken lassen, gibt es eine bestimmte Pfändungsreihenfolge. Grundsätzlich werden zuerst die Gläubiger bedient, die ihre Pfändung als erste einreichen. Sofern genug Vermögen vorhanden ist, erhalten sie den gesamten Betrag, auf den sie Anspruch haben. Die nachfolgenden Gläubiger werden dann entsprechend des übrigen Vermögens ausgezahlt und erhalten dann unter Umständen entsprechend weniger Geld.

Eine Ausnahme bildet die Lohnabtretung. Hier erhält zuerst der Gläubiger sein Geld, der die Abtretung mit dem ältesten Datum besitzt. Er hat dementsprechend Vorrang vor den normalen Pfändungen, auch wenn diese möglicherweise schon vorher angemeldet worden waren.

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