Da das monatliche Einkommen zum Leben gebraucht wird, gibt es in Deutschland eine sogenannte Pfändungsfreigrenze. Damit soll verhindert werden, dass die Pfändung des Gehalts es unmöglich macht, seine Miete zu bezahlen und sich zu ernähren. Es geht also um die Sicherung des Existenzminimums. Nur, was nicht unbedingt gebraucht wird, darf durch den Gerichtsvollzieher gepfändet werden.
Wie hoch die Pfändungsfreigrenze ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Für jede unterhaltsberechtigte Person, für die der Schuldner aufkommen muss (insbesondere Kinder) steigt die Pfändungsfreigrenze. Einkommen, das darunter liegt, darf nicht gepfändet werden. Auch vom Einkommen ist die Freigrenze abhängig, denn je mehr man verdient, umso höher ist sie. Teilweise darf von diesem überschreitenden Einkommenein bestimmter Anteil gepfändet werden. Eine volle Pfändbarkeit des Einkommens tritt erst ein, wenn auch diese zweite Grenze überschritten wurde.
Für Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld gilt die herkömmliche Pfändungsfreigrenze nicht. Hier gibt es individuelle Regelungen, die einzeln betrachtet werden müssen.