In der Pfändungstabelle wird festgelegt, bis zu welcher Grenze das monatliche Einkommen gepfändet werden darf. Sinn und Zweck ist es, dass eine Pfändung nicht derartig einschneidend wird, dass man sich nicht einmal mehr lebensnotwendige Dinge wie Lebensmittel und Miete leisten kann. Deshalb entscheidet die Pfändungstabelle, wo das Existenzminimum liegt – dieser Betrag ist dann (bis auf kleine Ausnahmen) unantastbar.
Wie hoch das Existenzminimum liegt und wie viel Geld gepfändet werden darf, hängt vom eigenen Einkommen und den unterhaltsberechtigten Personen im Haushalt ab. In der Pfändungstabelle kann ohne Nachrechnen nachgeschlagen werden, welcher Betrag wann gepfändet werden darf. Das Einkommen über dem Existenzminimum wird nicht voll gepfändet. Da auch der Schuldner etwas davon abbekommt, soll er dazu motiviert werden, mehr zu arbeiten und dadurch auch mehr Schulden zu tilgen.
Die Pfändungstabelle wird vom Staat herausgegeben und alle zwei Jahre aktualisiert. Bei den Berechnungen wird nicht nur Gehalt eingerechnet, sondern auch Sozialleistungen wie Rente und Arbeitslosengeld. Lediglich Sozialhilfe ist überhaupt nicht pfändbar. Die Pfändungstabelle berücksichtigt keine Pfändungen wegen Unterhaltsforderungen. Diese dürfen weiter ins Existenzminimum hineingreifen.