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Pfändungskonto

Ein Pfändungskonto, eigentlich Pfändungsschutzkonto, ist eine besondere Form von Girokonto. Es handelt sich dabei um ein reines Guthabenkonto. Das besondere Merkmal ist, dass das Guthaben im Falle einer Pfändung nicht gänzlich von der Bank abgebucht werden darf. Es gibt vielmehr Pfändungsfreigrenzen, die von der Bank nicht unterschritten werden dürfen. Damit soll sichergestellt werden, dass dem Schuldner auch bei einer Pfändung genug Geld zur Verfügung steht, um das Existenzminimum zu sichern. Bei einem ganz normalen Girokonto gibt es keine Pfändungsfreigrenze, so dass hier das sämtliche Guthaben gepfändet werden könnte.

Banken sind verpflichtet, private Girokonten auf Antrag oder spätestens vier Tage nach Pfändungsaufforderung, zu einem sogenannten Pfändungskonto umzuwandeln. Die Bank zieht das pfändbare Guthaben ein und hält es für einen Zeitraum von zwei Wochen zurück. In dieser Zeit kann der Kontobesitzer Widerspruch gegen die Pfändung einlegen. Geschieht das nicht, wird das Geld an die vollstreckende Behörde weitergereicht

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