Rechtlich betrachtet wird unter einer Pfändung die Beschlagnahmung von Wertgegenständen bezeichnet, mit deren Erlös die Forderungen eines Gläubigers befriedigt werden sollen. Die Voraussetzung für eine Pfändung ist, dass der Gläubier wegen ausgebliebener Zahlungen erfolgreich einen Vollstreckungstitel erwirkt hat. Mit diesem kann dann der Gerichtsvollzieher oder ein Vollziehungsbeamter die Wohnung des Schuldners aufsuchen. Er hat das Recht, eingelassen zu werden und kann dann pfändbare Gegenstände mitnehmen. Für eine Pfändung kommen nur Dinge in Frage, die nicht lebensnotwendig sind und einen angemessenen Wert haben. Kleidung, Hausrat und ähnliches sind dementsprechend unpfändbar. Sind sie sehr wertvoll, kann der Gerichtsvollzieher sie aber durch günstigere Alternativen ersetzen. Weil die Pfändung von Wertsachen kompliziert und nicht immer erfolgsversprechend ist, ist die häufigste Form der Pfändung in Deutschland die Lohn- und Gehaltspfändung. Das gepfändete Geld wird entweder direkt vom Arbeitgeber an die Vollstreckungsbehörde gezahlt oder von der Bank eingezogen und weitergeleitet. Damit das Existenzminimum gewahrt bleibt, dürfen Pfändungsschutzkonten nur bis zu einem gewissen Betrag gepfändet werden.