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Fachbegriffe auf einen Blick.

Obliegenheiten

Ein Schuldverhältnis, also die Zahlungs- oder Leistungspflicht gegenüber einem Gläubiger, besteht häufig aus sogenannten Obliegenheiten. Dabei handelt es sich um weniger bedeutende Pflichten, die zu gering sind, um vom Gläubiger eingeklagt zu werden. Er hat dementsprechend auch keinen Anspruch auf Schadenersatz, wenn die Obliegenheiten vom Schuldner nicht durchgeführt werden. Allerdings verliert dieser dadurch in der Regel gewisse Rechte, die er nicht mehr geltend machen kann. Typische Beispiele für Obliegenheiten sind zum Beispiel die Pflicht, gekaufte Ware sofort auf Mängel zu untersuchen und diese anzumahnen. Auch die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nach einer Scheidung ist eine Obliegenheit, ebenso wie die Anzeige von Versicherungsfällen, die Anzeige von Schwangerschaften gegenüber dem Arbeitgeber und ähnliches. Konsequenzen von Obliegenheitsversäumnissen können zum Beispiel der Entfall einer Versicherungsleistung oder der Entzug einer Leistung sein.

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