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Notarielles Schuld­anerkenntnis

Ein notarielles Schuldanerkenntnis ist ein Dokument, in dem eine Person bestätigt, einer anderen Person (dem Gläubiger) Geld zu schulden. Das Dokument wird vom Notar beurkundet und besitzt dann Rechtskraft. Der Schuldner hat anschließend nicht mehr die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit einer Forderung zu bestreiten. Er kann sich damit auch nicht mehr gegen die Vollstreckung eines Titels wehren. Mit dem notariellen Schuldanerkenntnis ist es nicht mehr nötig, vor Gericht einen vollstreckbaren Titel zu erwirken, da die Zahlungspflicht ja bereits als rechtmäßig anerkannt wurde. Der Notar stellt dem Gläubiger eine entsprechend vollstreckbare Ausfertigung der Schuldanerkenntnis aus. Der ganze Prozess dauert in der Regel nur wenige Tage und ist damit wesentlich schneller erreichbar als das Urteil eines Vollstreckungsgerichtes. Das spart nicht nur Zeit und Gerichtskosten, sondern erlaubt auch einen schnellen Zugriff auf Vermögenswerte. Das ist insbesondere dann hilfreich, wenn es noch andere Gläubiger gibt, die Ansprüche auf das Vermögene rheben könnten. Da die notarielle Schuldanerkenntnis eine freiwillige Angelegenheit ist, wird sie vor allem dann durchgeführt, wenn der Gläubiger ein naher Verwandter ist. Auf diese Weise können seine Forderungen schnell gesichert werden, ehe das ganze Vermögen an Fremde geht und die nahe stehende Person leer ausgeht.

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