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Niederschlagung

Als Niederschlagung wird es bezeichnet, wenn ein Gläubiger wegen unerfüllbarkeit seiner Forderung von seinen Ansprüchen Abstand nimmt. Auch wenn die Kosten der Eintreibung weit über dem einzutreibenden Betrag stehen, kommt eine Niederschlagung in Frage. Es handelt sich dabei übrigens um einen rein verwalterischen Vorgang, der nur von öffentlichen Stellen wie Finanzbehörden und Bußgeldstellen genutzt werden kann. Rechtliche Grundlage einer Niederschlagung ist die Verpflichtung von Behörden, ökonomisch zu arbeiten und die Kosten für die Überwachung von Forderungen so gering wie möglich zu halten. Im Zweifelsfall ist der Aufwand einer Forderung also höher als der Nutzen, der sich daraus ziehen lässt. Typische Gründe für die Erfolgosigkeit einer Eintreibung sind zum Beispiel ein Wohnsitzwechsel des Schuldners ohne bekannten, neuen Wohnsitz oder schlichtweg das fehlende Vermögen des Schuldners. Auch der Tod des Schuldners, höhere Verbindlichkeiten bei anderen Behörden, Insolvenz und eidesstattliche Versicherungen können eine Ursache für eine Niederschlagung darstellen. Trotz Niederschlagung ist die Forderung weiterhin vollstreckbar, wenn zum Beispiel durch ein Erbe plötzlich doch wieder Vermögen vorhanden ist.

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