Unter einer Nachtragsverteilung versteht man die abschließende Verteilung übriggebliebener Vermögenswerte im Insolvenzverfahren. Das Verfahren beginnt damit, vorhandene Werte zum Beispiel durch Versteigerungen liquide zu machen und mit dem so gewonnenen Geld die Gläubiger auszuzahlen. Dabei handelt es sich nicht grundsätzlich um Vollauszahlungen. Ein Teil der Insolvenzmasse kann aus verschiedenen Gründen vorerst zurückgehalten werden. Stellt sich nach Bedienung aller Gläubiger heraus, dass noch Vermögen übrig ist, findet die Schlussverteilung statt. Die Gläubiger erhalten dann unter Umständen noch einmal Geld. Die Nachtragsverteilung muss vom Insolvenzverwalter, einem Gläubiger oder vom Amt beim Insolvenzgericht beantragt werden.