Ein Nachlassinsolvenzverfahren wird betrieben, wenn Erben das geerbte Vermögen von ihrem eigenen Vermögen trennen wollen. Das spielt vor allem dann eine wichtige Rolle, wenn das Erbe vor allem aus Schulden besteht, für die man normalerweise mit seinem gesamten Vermögen haftbar wäre. Der Nachlass wird also vom Eigenvermögen abgesondert. Auf diese Weise kann das Erbe durch ein Insolvenzverfahren bereinigt werden, ohne dass das eigene Vermögen dafür eingezogen werden kann. Andere Bezeichnungen für die Nachlassinsolvenz sind die Sonderinsolvenz oder die Partikularinsolvenz. Zuständig für das Nachlassinsolvenzverfahren ist immer das Gericht, in dessen Zuständigkeitsbezirk der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes gelebt hat. Zur Eröffnung des Verfahrens ist ein formeller Antrag nötig. Es muss die Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung des Erbes nachweisen. Zur Insolvenzmasse gehört dann der gesamte Nachlass und nicht nur der einzelne Erbfall.