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Fachbegriffe auf einen Blick.

Mindestkonto

Nach einer EU Richtlinie hat jeder Mensch in Europa Anspruch auf ein Girokonto, und zwar unabhängig von seinem Wohnort oder seinem Einkommen. Damit soll gewährleistet werden, dass auch Arbeitslose und Obdachlose immer ein Konto haben, um Leistungen zu empfangen und Rechnungen zu bezahlen. Bisher konnten die Banken ein solches Mindestkonto oder Jedermannkonto verweigern. Heute ist das nur noch erlaubt, wenn das Vertrauen zwischen Bank und Antragsteller aus schweren Gründen erschüttert ist.

Das Mindestkonto unterscheidet sich in einigen Bereichen drastisch vom klassischen Girokonto. So besteht grundsätzlich keine Möglichkeit, einen Dispokredit oder eine Kreditkarte zu nutzen. Auch Überweisungen können eingeschränkt sein, zum Beispiel auf einen Wirtschaftsraum. Damit wollen die Banken verhindern, dass ihnen durch das Mindestkonto Kosten entstehen, die der Kontoinhaber nie begleichen wird (zum Beispiel bei der Überziehung des Kontos).

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