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Fachbegriffe auf einen Blick.

Mietschulden

Wer die im Vertrag vereinbarte Miete für eine Immobilie nicht pünktlich bezahlt, der hat Mietschulden. Da es sich dabei um höhere Beträge handelt, sammeln sich diese Schulden im Vergleich zu anderen besonders leicht an und erreichen dann Werte, die sich nur noch sehr schwer tilgen lassen. Der Vermieter wird die Zahlung der Miete anmahnen und eine Frist setzen. Zahlt der Mieter immer noch nicht und bietet auch keinerlei Kompromiss wie Ratenzahlung an, kann der Vermieter eine Räumungsklage anstreben. Verbraucher, also auch Mieter, genießen in Deutschland besonderen Schutz. Wer Mietschulden hat, kann deshalb nicht einfach vor die Tür gesetzt werden. Bei der Räumungsklage prüft das Gericht genau, ob die vorliegenden Kriterien ausreichend sind. Kleine Kinder oder alte Menschen können die Räumungsklage erschweren, da sie oft nur schwer eine neue Wohnung finden können. Dementsprechend aufwändig und langfristig sind Räumungsklagen. Da die Miete in dieser Zeit weiter fällig wird, steigen die Mietschulden gegebenenfalls noch weiter. Deshalb sollte der Mieter sich auch weiterhin um eine Lösung bemühen. Weigert sich der Mieter bei einer gerichtlichen Anordnung zur Zwangsräumung wegen Mietschulden, die Immobilie zu verlassen, kann der Gerichtsvollzieher diese notfalls auch polizeilich durchsetzen. Die finanziellen Folgen der Mietschulden – Anwaltskosten, Gerichtskosten, Umzugsunternehmen, etc. - werden vom Mieter getragen. Da man mit Mietschulden manchmal nur schwer eine neue Bleibe findet, kann die Stadt notfalls die Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft vornehmen.

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