Das Mahnverfahren beschreibt den Weg vom Zahlungsverzug des Schuldners bis hin zur Eintreibung der Forderung. Versäumt der Schuldner die Zahlung innerhalb der vereinbarten Frist, kann die Zahlung angemahnt werden. Sobald auch diese Zahlungsfrist abgelaufen ist, ist der Schuldner in Verzug. Jetzt kann der Gläubiger einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, der in schriftlicher Form zugestellt wird. Der Schuldner hat nun zwei Wochen Zeit, dem Bescheid zu widersprechen. Tut er das nicht, läuft das Mahnverfahren automatisch weiter. Das Gericht erlässt dann einen Vollstreckungsbescheid. Mit diesem kann der Gläubiger ein Inkassounternehmen oder einen Gerichtsvollzieher zur Eintreibung der Forderungen beauftragen. Auch gegen den Vollstreckungsbescheid im Mahnverfahren kann noch Widerspruch eingelegt werden. Ist das der Fall, muss erst geklärt werden, ob die Forderungen des Gläubigers wirklich berechtigt sind. Das Mahnverfahren wird mit den eingetriebenen Forderungen beendet.