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Fachbegriffe auf einen Blick.

Lohnpfändung

Die Lohnpfändung ist eine von verschiedenen in Deutschland möglichen Pfändungsformen, wird aber am häufigsten eingesetzt. Der Vorteil gegenüber der klassischen Sachpfändung ist, dass viele Schuldner schlichtweg keine verwertbaren Gegenstände besitzen. Es ist daher wesentlich einfacher und zuverlässiger, das Einkommen zu pfänden. Grundsätzlich wird zur Lohnpfändung ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid benötigt; einzelne Behörden wie das Finanzamt können allerdings eigene Vollstreckungsbescheide erstellen und einreichen. Die Pfändung findet bei der Bank statt, bei der der Schuldner sein Lohnkonto besitzt. Sie zieht den Betrag vom eingegangenen Lohn ein, der die Grenze des Existenzminimums überschreitet. Alternativ ist es auch möglich, dass die Lohnpfändung bereits beim Arbeitgeber stattfindet und dieser den gepfändeten Betrag gar nicht erst auf das Konto des Schuldners überweist. Wie hoch das Existenzminimum ist, hängt vom eigenen Einkommen ab. Zwar gibt es eine Mindestgrenze, bei höherem Einkommen liegt aber auch das Existenzminimum höher. Es kommt bei einer Lohnpfändung häufig vor, dass das nicht berücksichtigt wird und zu viel vom Lohn eingezogen wird. In diesem Fall hat der Schuldner zwei Wochen Zeit, Einspruch gegen diese Pfändung zu erheben und das zuviel abgezogene Geld zurückzufordern.

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