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Lohn- und Gehaltspfändung

Die Lohn- und Gehaltspfändung ist ein häufiges Mittel zur Eintreibung von Schulden. Um darauf zurückgreifen zu können, muss der Schuldner allerdings erst in den Zahlungsverzug gelangen. Dann kann der Gläubiger vor Gericht einen vollstreckbaren Titel erwirken und einen Gerichtsvollzieher oder ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung der Schulden beauftragen. In diesem Fall wird die Bank des Schuldners zur Lohn- und Gehaltspfändung aufgefordert. Anders als die klassische Kontopfändung, bei der das gesamte Guthaben eingezogen wird, findet eine Lohn- und Gehaltspfändung wiederholt über einen längeren Zeitraum statt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Forderungen zu groß sind, um mit einer Zahlung beglichen zu werden. Grundsätzlich kann bei der Lohn- und Gehaltspfändung der ganze Arbeitslohn gepfändet werden. Damit das für den Schuldner nicht den finanziellen Ruin bedeutet, kann dieser seinen Lohn auf ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto einzahlen lassen. Hier darf die Bank nur die Beträge pfänden, die über das Existenzminimum hinausgehen.

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