Unter einer Lastschrift versteht man den Bankeinzug, der als Zahlungsinstrument gilt und vom Verkäufer mit Erlaubnis des Käufers veranlasst wird. Das Konto des Käufers wird belastet und der Betrag auf dem Konto des Käufers gutgeschrieben. Ähnlich wie ein Dauerauftrag muss eine Lastschrift nicht zwangsläufig einzeln sein. Sie kann auch über einen langen Zeitraum immer wiederkehren, hat im Gegensatz zum Dauerauftrag aber keine fixen, sondern oft veränderliche Summen. Um eine Lastschrift zu genehmigen, muss der Käufer ein sogenanntes SEPA-Mandat ausgeben, das den Verkäufer zum Bankeinzug berechtigt. In der Regel geschieht dies durch ein Formular, aber auch mit der EC-Karte lässt sich eine Lastschrift anstoßen. Ist das für den Bankeinzug freigegebene Konto nicht gedeckt, ein Sparkonto oder anderweitig vor Abbuchungen gesperrt, findet eine Lastschriftrückgabe statt. Diese ist mit Gebühren verbunden, die in der Regel vom Verkäufer auf den Kontobesitzer übertragen werden. Das SEPA-Lastschriftverfahren kann in der gesamten EU eingesetzt werden, aber auch in der Schweiz, Norwegen, Faröer, Grönland und anderen Ländern im europäischen Raum.