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Kündigung

Möchte man die in einem Vertrag getroffenen Vereinbarungen beenden, ist dazu eine Kündigung nötig. Das Recht zur Kündigung ist ein grundsätzliches, steht aber der Verpflichtung gegenüber, dass Verträge einzuhalten sind. Dementsprechend unterliegt das Kündigungsrecht je nach Vertragsform verschiedenen Einschränkungen.

Die im Vertrag ursprünglich festgelegte Form der Kündigung erfolgt in der Regel über einen vertraglich vereinbarten Zeitraum. Dieser kann bei zwei Wochen liegen oder über ein Jahr dauern. Das hängt vor allem von der Art des Vertrages ab. Insbesondere Miet- und Arbeitsverträge sind (gegebenenfalls abhängig von der bisherigen Vertragslaufzeit) oft nur nach Monaten zum Quartals- oder Jahresende kündbar. Viele Verträge verlängern sich automatisch, wenn die Kündigungsfrist nicht berücksichtigt wurde.

Dementsprechend ist es wichtig, dass die Kündigung stets rechtzeitig beim Vertragspartner eintrifft.
Neben der regulären Kündigung gibt es auch die Möglichkeit der Sonderkündigung. Treten vorher definierte Situationen ein, die eine Fortführung des Vertrags unmöglich machen, kann auch eine sehr kurzfristige Kündigung erfolgen. Im Arbeitsrecht erlauben zum Beispiel vorausgegangene Abmahnungen eine solche außerordentliche Kündigung. Ein Umzug in eine andere Stadt kann wiederum die sofortige Kündigung der Mitgliedschaft im Fitness-Studio ermöglichen.

Abhängig vom Vertrag gibt es aber auch noch andere Formen der Kündigung, wie zum Beispiel die Änderungskündigung oder das Kündigungsverbot. Wurde einem durch den anderen Vertragspartner gekündigt, kann diese Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen auch angefochten werden.

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