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Fachbegriffe auf einen Blick.

Kontopfändung

Gläubiger haben die Möglichkeit zur Pfändung, wenn Schuldner ihre Forderungen nicht bezahlen können. Dazu müssen sie vor dem Gericht einen vollstreckbaren Titel erwirken. Dieser wird dem Gerichtsvollzieher übergeben. Da Sachen sich oft nur schwer pfänden lassen, ist heutzutage die Kontopfändung das beliebteste Mittel. Auf Aufforderung des Gerichtsvollziehers muss die Bank das gesamte Guthaben des Schuldners einziehen – bis zu der Höhe der offenen Forderungen. Das Geld aus der Pfändung bewahrt die Bank zwei Wochen für den Fall eines Widerspruchs auf, ehe sie es an die pfändende Stelle weiterreicht. Neben dem Vollstreckungsgericht können das auch Behörden wie das Finanzamt oder Krankenversicherungen sein. Da eine Kontopfändung im Grunde das ganze Guthaben betreffen kann, sollten Schuldner sich ein pfändungssicheres Konto (P-Konto) zulegen. Hier darf das Guthaben nur bis zur Höhe des Existenzminimums gepfändet werden, so dass der Lebensunterhalt weiter gesichert ist. Die Pfändungsgrenze ist abhängig vom Einkommen. Wird sie trotzdem verletzt, kann man Einspruch gegen die zu hohe Kontopfändung einlegen.

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