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Kontenpfändung

Die Kontenpfändung ist eine der in Deutschland erlaubten Möglichkeiten, offene Zahlungen durch einen Gerichtsbeschluss einzutreiben. Weigert sich der Schuldner, die Forderungen eines Gläubigers zu begleichen, kann er vom Gericht durch einen Vollstreckungstitel dazu verpflichtet werden. Zahlt er dennoch nicht, kann der Gerichtsvollzieher eine Kontenpfändung erwirken. Die Bank bucht dann sämtliches Guthaben vom Bankkonto ab, um es nach Ablauf einer zweiwöchigen Einspruchsfrist an die vollstreckende Behörde weiter zu leiten. Weil eine Kontenpfändung existenzbedrohend wirken kann, besteht für Schuldner die Möglichkeit, ein pfändungssicheres Konto einzurichten. Hier dürfen nur Geldbeträge abgebucht werden, die das Existenzminimum in Höhe von 1.073,85 Euro überschreiten. Sehr häufig erfolgt die Kontenpfändung auch direkt beim Arbeitgeber, so dass der Schuldner nur das nach der Pfändung übrig gebliebene Geld auf sein Konto überwiesen bekommt.

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