In Deutschland hat jeder das Recht auf ein Girokonto, das zum Eingang von Gehältern, für Mietzahlungen und Überweisungen genutzt werden kann. Die Bonität darf dabei keine Rolle spielen, ebenso wie das monatliche Einkommen. Da ein derart freies Jedermannkonto für die Banken ein gewisses Risiko birgt, ist es in seiner Funktionsweise allerdings stark eingeschränkt. So wird bei diesen Konten beispielsweise kein Dispo-Kredit eingeräumt und keine Kreditkarte ausgegeben. Es handelt sich beim Jedermannkonto also um ein reines Guthabenkonto. Es ist kein Pfändungsschutzkonto, diese Funktion muss separat durch die Bank eingerichtet werden. Das Jedermannkonto steht jedem EU-Bürger zu, auch ohne festen Wohnsitz. Einzelne Banken können die Einrichtung eines solchen Kontos verweigern, wenn der Kunde dem Haus gegenüber bereits durch gesetzwidrige Transaktionen, Falschangaben oder grobes Verhalten gegenüber Mitarbeitern aufgefallen ist.