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Fachbegriffe auf einen Blick.

Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter ist für die Abwicklung des Insolvenzverfahrens bei einem Unternehmen zuständig. Er wird vom Amtsgericht ernannt, in dessen Bezirk das Unternehmen seinen Sitz hat. Voraussetzung für die Ernennung ist, dass der Insolvenzverwalter von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängig ist, also keine geschäftliche, persönliche oder gar verwandtschaftliche Beziehung zu beiden Parteien hat. In der Regel handelt es sich dabei um Rechtsanwälte. Häufig sind sie als Fachanwalt für Insolvenzrecht spezialisiert und arbeiten ausschließlich als Insolvenzverwalter, nicht als Anwalt. Da der Insolvenzverwalter erst nach erfolgreichem Abschluss des Insolvenzverfahrens bezahlt wird, hat er ein großes Interesse daran, dieses ordnungsgemäß durchzuführen. Für die Vergütung gibt es gewisse Regelsätze, die nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet werden. Es handelt sich dabei um einen Anteil an der gesamten Masse, beginnend bei 40 %. Je höher der Wert ist, umso kleiner wird der Anteil. Beträgt die Insolvenzmasse beispielsweise einen Wert von 25 Millionen Euro, erhält der Insolvenzverwalter davon 1 % (250.000 Euro). Die Mindestvergütung liegt allerdings bei lediglich 500 Euro. Ist die Gläubigerversammlung mit dem Insolvenzverwalter nicht einverstanden, kann sie einen neuen vom Gericht bestellen lassen.

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