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Fachbegriffe auf einen Blick.

Insolvenz­bekanntmachung

Gerichte sind verpflichtet, die Anmeldung und das Eröffnen von Insolvenzverfahren öffentlich bekannt zu machen. Diese Insolvenzbekanntmachungen sind in bestimmten Tageszeitungen zu finden, mittlerweile aber auch im Internet. Ziel ist es, dass potentielle Gläubiger schnell auf eine Insolvenz aufmerksam werden und dann zügig ihre Ansprüche geltend machen können. Denn nicht immer sind in den Unterlagen eines Schuldners alle Gläubiger zu finden, die noch offene Forderungen besitzen.

Zu den Inhalten aus Insolvenzbekanntmachungen gehören insbesondere Eröffnungen von Insolvenzverfahren, aber auch deren Abweisung mangels Masse sowie Aufhebungen und Einstellung von Insolvenzverfahren. Darüber hinaus wird bekannt gegeben, wie Insolvenzverwalter, Treuhänder und Mitglieder des Gläubigerausschusses vergütet werden. Termine werden bestimmt oder die Restschuldbefreiung angekündigt. Aus dem Internet werden die Insolvenzbekanntmachungen sechs Monate nach Beendigung oder Abweisung des Verfahrens wieder gelöscht.

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