Das Insolvenzrecht ist ein Teil des Zivilrechts. Es regelt die Rechte von Gläubigern und die Pflichten von Schuldnern, wenn diese zahlungsunfähig sind. Durch das Insolvenzrecht wird das Insolvenzverfahren geregelt. Dessen Ziel ist es, die Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen oder die Situation durch Unternehmensauflösung abzuwickeln.
Im Insolvenzrecht werden zwei Arten unterschieden: Das Regelinsolvenzverfahren ist für Selbständige und Unternehmen zuständig, das Verbraucherinsolvenzverfahren für Privatpersonen. An erster Stelle steht stets das Ziel, die Forderungen der Gläubiger so gut wie möglich zu erfüllen. Am Ende des Verfahrens steht in der Regel die Restschuldbefreiung für Privatpersonen. Unternehmen, deren Schulden nicht durch das eigene Vermögen beglichen werden können, werden im Anschluss an das Verfahren aufgelöst.
Das Insolvenzrecht sieht verschiedene Schritte im Insolvenzverfahren vor. Grundsätzlich muss der Schuldner erst einmal versuchen, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen. Wenn das nicht gelingt, kann die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt werden. Schuldner bekommen dann einen Treuhänder oder Insolvenzverwalter zugeteilt. In der Regel handelt es sich dabei um Anwälte und Rechtspfleger mit einer Spezialisierung auf Insolvenzrecht. Sie verwalten das vorhandene Vermögen (auch überschüssiges Einkommen), um die Gläubiger auszuzahlen. Für Privatpersonen sieht das Insolvenzrecht eine sogenannte Wohlverhaltensphase vor, in der die Schulden weiter abgezahlt werden müssen. Diese Phase endet nach spätestens sechs Jahren mit der Restschuldbefreiung.