Unter Insolvenzmasse wird sämtliches Vermögen bezeichnet, das eine Person oder ein Unternehmen ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung besitzt. Es gehört also nicht nur bereits bestehendes Vermögen dazu (zum Beispiel Immobilien oder Rücklagen), sondern auch das laufende Einkommen, mögliche Erbschaften und so weiter.
Die Insolvenzmasse steht dem Schuldner nicht frei zur Verfügung. Sie wird vielmehr vom Insolvenzverwalter oder Treuhänder verwaltet, um damit die Forderungen von Gläubigern zu bedienen. Bevor Verbindlichkeiten beglichen werden, werden gegebenenfalls aber nicht zum Verfahren gehörende Verngenswerte ausgesondert oder abgesondert. Zur Insolvenzmasse gehören unter Umständen auch Geschäftsunterlagen, da diese zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens nötig sind.