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Fachbegriffe auf einen Blick.

Insolvenzgläubiger

Insolvenzgläubiger ist ein rechtlicher Begriff. Er wird für die Personen verwendet, die gegenüber einer insolventen Person offene Forderungen haben. Diese müssen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens enstanden sein. Solche Forderungen können nur noch im Insolvenzverfahren verfolgt werden, da sie danach verfallen können (Restschuldbefreiung). Dazu muss der Insolvenzgläubiger seine Forderungen beim Insolvenzverwalter oder beim Treuhänder anmelden und belegen.


Eine Einzelzwangvollstreckung, also zum Beispiel das Pfänden von Geld oder die Zwangsversteigerung von Immobilien, sind nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr zulässig. Lediglich laufende Unterhaltsforderungen dürfen im Insolvenzverfahren noch vollstreckt werden – sofern ein entsprechendes Einkommen vorhanden ist.

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