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Insolvenzgericht

Beim Insolvenzgericht handelt es sich – in der Regel – um eine Abteilung des Amtsgerichts, die für die Durchführung von Insolvenzverfahren zuständig ist. Dabei wird nicht zwischen den verschiedenen Verfahren wie Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz unterschieden.

Aufgabe des Insolvenzgerichtes ist es, einen Insolvenzantrag zu prüfen, einen Insolvenzverwalter zu benennen und gegebenenfalls die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung zu prüfen. Zuständig ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohn- oder Unternehmenssitz hat. Weil die Länder individuelle Regelungen treffen können, befinden sich die meisten Insolvenzgerichte in den Amtsgerichten, bei denen auch ein Landgericht ansässig ist.

Nach der erfolgreichen Prüfung eines Insolvenzantrags setzt das Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter ein und ernennt auch die Gläubigerversammlung. Eine Bekanntmachung über die Eröffnung des Verfahrens wird ebenfalls durch das Insolvenzgericht veröffentlicht.

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