Wenn ein Arbeitgeber zahlungsunfähig ist, kann er häufig nicht mehr alle Gehälter vollständig an seine Mitarbeiter auszahlen. Unter Umständen ist es dann möglich, dass die Arbeitsagentur das ausstehende oder die fehlende Differenz übernimmt. In diesem Fall spricht man auch von Insolvenzgeld. Die Arbeitsagentur zahlt dann nicht nur das eigentliche Gehalt weiter, sondern auch die Pflichtbeiträge zu den Sozialversicherungen.
Damit Arbeitnehmer Insolvenzgeld beantragen können, muss sich der Arbeitgeber seit mindestens drei Monaten im Insolvenzverfahren befinden. Alternativ kann der Insolvenzantrag auch mangels Masse abgewiesen worden sein. Auch wenn der Unternehmensbetrieb durch die Zahlungsunfähigkeit vollständig eingestellt wurde, haben Arbeitnehmer ein Recht auf Insolvenzgeld. Der Anspruch erstreckt sich nicht nur auf normal Angestellte, sondern auch auf Studenten, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte.