Die wichtigsten Themen und
Fachbegriffe auf einen Blick.

Insolvenzberatung

Im Zusammenhang mit einer Verbraucher- oder Privatinsolvenz ist die Insolvenzberatung der erste Schritt. Sie fügt sich nahtlos an die vorher erfolgende Schuldnerberatung an und klärt den Klienten über die folgenden Schritte auf. Die Voraussetzung für eine Insolvenzberatung ist, dass der Klient überschuldet ist und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Sie sind also nicht mehr mit dem normalen Haushaltseinkommen begleichbar.

Die Insolvenzberatung wird von verschiedenen Trägern angeboten. Einerseits gibt es Fachanwälte für das Insolvenzrecht, die diesen Service anbieten. Andererseits sind auch öffentliche und freie Träger wie die Schuldnerberatung dafür zuständig. Letztere ist kostenlos, hat allerdings häufig auch lange Wartezeiten. Unter Umständen kann es also besser sein, einen Anwalt für die Insolvenzberatung hinzu zu ziehen.

Wer ein Insolvenzverfahren eröffnen lassen möchte, muss vorher mit einer Bescheinigung belegen, dass er an einer Insolvenzberatung teilgenommen hat. Außerdem muss bewiesen werden, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern erfolglos gewesen ist.

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