Ein Insolvenzanwalt ist ein Fachanwalt für Insolvenzrecht. Er hat also seine normale juristische Ausbildung durchlaufen und sich anschließend durch entsprechende Studien und praktische Arbeiten weiter spezialisiert. Zu seinen Studieninhalten zählen unter anderem materielles Insolvenzrecht, Insolvenzverfahrensrecht und betriebswirtschaftliche Grundlagen. Damit ist der Insolvenzanwalt nicht nur angemessen ausgebildet, um Schuldner zu einer Insolvenz zu beraten, sondern auch um als Insolvenzverwalter tätig zu werden. In der Tat verhält es sich so, dass viele Insolvenzanwälte ausschließlich als Insolvenzverwalter arbeiten.