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Fachbegriffe auf einen Blick.

Insolvenz

Der Begriff „Insolvenz“ leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet „Nicht zahlungsfähig“. Sie tritt dann ein, wenn ein Schuldner so viele Verbindlichkeiten hat, dass er sie nicht mehr aus seinem Einkommen und seinem Vermögen bedienen kann. In Deutschland werden zwei Arten von Insolvenz unterschieden: Bei der Regelinsolvenz handelt es sich um das klassische Insolvenzverfahren, das vor allem von Unternehmen genutzt wird. Dem gegenüber steht die Verbraucherinsolvenz, die nur Privatpersonen zusteht. Daneben gibt es noch seltenere Sonderformen wie die Nachlassinsolvenz. Gründe für eine Insolvenz sind vor allem Miswirtschaft und ein zu geringes Einkommen, aber auch unvorhersehbare Unwägbarkeiten, die zu einer plötzlichen Zahlungsunfähigkeit führen. Bevor Insolvenz angemeldet werden kann, muss der Schuldner versuchen, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern über einen Schuldenerlass, Stundung oder Ratenzahlung zu einigen. Scheitert das, bestimmt das Gericht einen Insolvenzverwalter. Dieser erfasst und verwertet die Vermögensverhältnisse, um damit die Gläubiger auszuzahlen. Die klassische Insolvenz endet dann mit der Auflösung des Unternehmens. Auf die Privatinsolvenz folgt die Restschuldbefreiung.

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