Unter Inkasso wird der Einzug – oder auch die Eintreibung – von Forderungen verstanden. Dabei handelt es sich für gewöhnlich um Zahlungen, die bereits fällig und oft auch schon in Verzug sind. Weil das viel Bürokratie mit sich bringt – Mahnungen, beantragen eines gerichtlichen Mahnbescheids bis zur Erwirkung von vollstreckbaren Titeln – wird diese Angelegenheit häufig gewerblich tätigen Inkassounternehmen übertragen. In seltenen Fällen treiben sie das Geld direkt für den Auftraggeber ein. Häufiger wird die Forderung aber an das Unternehmen übertragen, das dann im eigenen Namen Inkasso betreibt. Es gibt kein Regelwerk, wie sich die Gebühren für das Inkasso zu gestalten haben. In der Regel wird das also individuell vereinbart. Normalerweise handelt es sich dabei um eine Pauschalvergütung – der Auftraggeber zahlt immer die gleiche Summe, unabhängig vom letztendlichen Aufwand beim Inkasso. Unter Umständen kommt noch eine Erfolgsprovision hinzu. Die Kosten für das Inkasso trägt in der Regel der Schuldner, solange sie nicht sittenwidrig hoch sind. Sind Forderungen aktuell nicht eintreibbar, kann das Inkasso auch die Überwachung und spätere Eintreiben beinhalten.