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Fachbegriffe auf einen Blick.

Hypotheken­darlehen

Wer sich große Geldbeträge bei der Bank leihen möchte, der muss dafür Sicherheiten bieten. Die Banken gehen immerhin das Risiko ein, dass selbst ein Kunde mit guter Bonität durch Krankheit oder Jobverlust plötzlich nicht mehr in der Lage ist, sein Darlehen zu tilgen. Bei großen Werten wie dem Kauf oder Bau von Immobilien vergeben die meisten Banken deshalb nur sogenannte Hypothekendarlehen. Auf die gekaufte – oder eine bereits vorhandene – Immobilie wird eine sogenannte Hypothek aufgenommen. Dabei handelt es sich um einen Eintrag im Grundbuch, der die Bank dazu bemächtigt, im Falle der Zahlungsunfähigkeit die Immobilie versteigern zu lassen. Der Erlös wird dann zur Tilgung des Darlehens verwendet. Das Hypothekendarlehen wird durch einen Notar eingetragen. Je höher das Darlehen, umso höher wollen die Banken auch im Rang eingetragen werden, da die höchsten Ränge im Versteigerungsfall zuerst bedient werden. Wenn das Hypothekendarlehen vollständig getilgt wurde, kann man Antrag auf Löschung des Grundbucheintrags stellen. Viele lassen den Eintrag aber bestehen, wenn sie beabsichtigen, erneut bei der eingetragenen Bank ein höheres Darlehen aufzunehmen.

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