Eine Hypothek ist eine besondere Form von Grundpfandrecht und tritt häufig bei sehr großen Finanzierungen auf. Will man sich ein Haus kaufen oder dieses umfangreich umgestalten, verlangt die Bank in der Regel eine Hypothek auf das Haus. Sollte der Schuldner zahlungsunfähig werden, hat die Bank aus ihrem Grundpfandrecht heraus die Möglichkeit, die Immobilie versteigern zu lassen und ihre Forderungen durch den Erlös zu begleichen. Hypotheken werden durch einen Notar im Grundbuch eingetragen und haben eine festgelegte Rangfolge. Gläubiger auf den ersten Plätzen werden im Falle einer Zwangsversteigerung auch zuerst bedient, weshalb hohe Darlehen oft nur für einen Eintrag auf dem ersten oder zweiten Rang vergeben werden. Nach Tilgung der Forderung kann die Hypothek auf Antrag aus dem Grundbuch gelöscht werden. Sie kann aber (folgenlos) eingetragen bleiben, wenn man bei derselben Bank später vielleicht noch weitere Darlehen plant.