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Fachbegriffe auf einen Blick.

Hausratspfändung

Die Hausratspfändung ist die häufigste Form der Zwangsvollstreckung gegenüber einem Schuldner. Sofern nur kleinere Beträge eingezogen werden müssen und der Wert des Hausrats dafür ausreichend ist, kann der Gerichtsvollzieher entsprechende Gegenstände mitnehmen und versteigern. Der Erlös geht dann dem Gläubiger zu. Nur wenn der Schuldbetrag den Wert der im Hausrat befindlichen Gegenstände weit übersteigt, wird statt der Hausratspfändung zur Gehaltspfändung gegriffen. Damit der Gerichtsvollzieher Gegenstände pfänden kann, benötigt er einen Gerichtsbeschluss mit vollstreckbarem Titel. Gepfändet werden dürfen nur nicht lebensnotwendige Gegenstände wie Gemälde, Stereoanlagen, Autos und ähnliches. Kühlschrank, Fernseher, Waschmaschine und auch das für die Arbeit zwingend benötigte Auto dürfen der Hausratspfändung nicht zum Opfer fallen. Haben sie allerdings einen sehr hohen Wert, darf der Gerichtsvollzieher auch diese Dinge einziehen und durch einfachere Modelle von geringerem Wert ersetzen.

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