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Fachbegriffe auf einen Blick.

Gläubiger­versammlung

Je mehr Gläubiger ein Schuldner in einem Insolvenzverfahren hat, umso unübersichtlicher kann die ganze Angelegenheit werden. Viele Dinge müssen zwischen Insolvenzverwalter und Gläubigern abgesprochen werden, so dass die ganze Sache sehr aufwändig werden kann. Deshalb wird üblicherweise aus den Reihen der Gläubiger die sogenannte Gläubigerversammlung gebildet.

Dieses Gremium vertritt die Rechte und Interessen aller Gläubiger gegenüber dem Schuldner, dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht. Die Gläubigerversammlung kommt regelmäßig zusammen, um über fällige Entscheidungen im Insolvenzverfahren zu tagen. Das Gewicht der jeweiligen Stimme hängt dabei von der Höhe der Forderungen ab. Ein Gläubiger mit hohen Forderungen hat also ein größeres Stimmrecht als ein Gläubiger mit einer kleinen Forderung. Dementsprechend können wenige Mitglieder der Gläubigerversammlung den Rest überstimmen.

Die Gläubiger werden für den Aufwand, den sie durch ihre Tätigkeit in der Gläubigerversammlung haben, aus der Insolvenzmasse entschädigt.
Dabei erfolgt erst die Aufwandsentschädigung und erst danach die Ausschüttung der Geldbeträge zur Deckung der offenen Forderungen.

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