Die wichtigsten Themen und
Fachbegriffe auf einen Blick.

Gläubigerausschuss

Ein insolventes Unternehmen hat in der Regel eine ganze Reihe von Gläubigern, die berücksichtigt werden müssen. Damit nicht jede einzelne Geschäftsbeziehung im Detail geklärt werden muss, wählt die Gläubigerversammlung aus ihren Mitgliedern den sogenannten Gläubigerausschuss. Dessen Aufgabe ist es, den Insolvenzverwalter bei seiner Arbeit zu unterstützen, gleichzeitig aber auch imInteresse aller Gläubiger zu überwachen. Geldanweisungen und Auszahlungen des Insolvenzverwalters müssen beispielsweise von einem Mitglied aus dem Gläubigerausschuss unterzeichnet und damit bestätigt werden. Zahlreiche Geschäfte des Insolvenzverwalters müssen vorher auch grundsätzlich durch den Gläubigerausschuss genehmigt werden.

Damit der Gläubigerausschuss beschlussfähig ist, muss die Mehrzahl der Mitglieder an der Versammlung teilnehmen. Die Mehrzahl der abgegebenen Stimmen entscheidet dann über das Ergebnis von Abstimmungen. Die Mitglieder des Ausschusses werden für ihre Bemühungen und für ihre Auslagen aus der Insolvenzmasse vergütet. Diese Entlohnung hat Vorrang vor den Forderungen der Gläubiger.

« Zurück