Der Gläubiger in der Privatinsolvenz ist eine von drei hieran beteiligten Parteien: Dem Schuldner, dem Gläubiger und dem Insolvenzverwalter. Auslöser für eine Insolvenz ist die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Auslöser dafür wiederum ist die Forderung des Gläubigers, die nicht erfüllt werden kann. Bevor der Schuldner Privatinsolvenz beantragen kann, muss er versuchen, sich mit dem Gläubiger außergerichtlich zu einigen. Das kann auch bedeuten, dass auf die Erfüllung der Forderungen verzichtet wird. Lehnt der Gläubiger dies ab, wird das Insolvenzverfahren eröffnet.
Der Insolvenzverwalter ermittelt die Vermögenswerte und zieht diese ein. Aus diesem Vermögen werden dann die Forderungen der Gläubiger in der Privatinsolvenz bedient, so weit das möglich ist. Allerdings ist selten viel Vermögen vorhanden. Deshalb muss der Schuldner die sechsjährige Wohlverhaltensphase nutzen, um mit seinem Einkommen so viele Verbindlichkeiten wie möglich zu tilgen. Deshalb erhält der Gläubiger in der Privatinsolvenz regelmäßig kleinere Geldbeträge vom Schuldner. Ist die Wohlbehaltensphase vorüber, kann das Insolvenzgericht die Restschuldbefreiung anordnen. Noch offene Forderungen verfallen dann und der Gläubiger erhält kein weiteres Geld.