Als Gläubiger wird eine Person (auch juristisch) bezeichnet, die einer anderen Person Geld geliehen hat. Das Wort leitet sich von „Glauben“ ab und beschreibt den Glauben des Verleihenden, dass der Schuldner seine Leistung auch erbringen wird. Der Begriff tritt vor allem im Schuldrecht auf. Gläubiger haben gegenüber dem Schuldner Forderungen, die in der Regel zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig werden. Auf die Erfüllung der Forderung hat der Gläubiger einen Rechtsanspruch, den er notfalls vor Gericht geltend machen kann. So lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen vor Gericht ein vollstreckbarer Titel erwirken, mit dem der Schuldner gezwungen werden kann, seine Verpflichtungen zu erfüllen.
In den meisten Fällen vertritt jeder Gläubiger seine Ansprüche für sich allein. Kommt es zu einer Insolvenz, wird aus mehreren Gläubigern eine Gemeinschaft, die in der Gläubigerversammlung wichtige Entscheidungen für das Insolvenzverfahren trifft.