Gewerbliche Schuldenregulierer sind eine Form von Hilfe, die man bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit in Anspruch nehmen kann. Sie beraten über den aktuellen Vermögensstand und helfen dann dabei, die finanzielle Situation in den Griff zu bekommen. Verbraucherzentralen und Rechtsanwälte warnen allerdings davor, die Hilfe gewerblicher Schuldenregulierer in Anspruch zu nehmen. Anders als beim Rechtsanwalt oder der staatlichen Schuldnerberatungsstelle haben gewerbliche Schuldenregulierer oft keinerlei fachlichen Hintergrund. Dementsprechend sind sie zum Beispiel auch nicht berechtigt, für Sie einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Man könnte sich also genauso gut vom Nachbarn helfen lassen.
Hinzu kommt, dass viele gewerbliche Schuldenregulierer außerordentlich unseriös arbeiten. Sie kassieren saftige Gebühren, liefern aber keine Gegenleistung. Im besten Fall wird dem Kunden die Umschuldung angeboten, also die Aufnahme eines neuen Darlehens, um die alten Verbindlichkeiten auszulösen. Das klingt vielleicht attraktiv, führt im Endeffekt aber nur noch mehr in die Schuldenfalle. Der gewerbliche Schuldenregulierer kassiert dabei doppelt: Er erhält Beratungsgebühren vom Kunden und Provisionen von der Bank. Es ist deshalb besser, sich Hilfe vom Fachanwalt oder einer kostenlosen, staatlichen Schuldnerberatung zu holen.