Bei der Gesellschaft für beschränkte Haftung (GmbH) handelt es sich um eine deutsche Rechtsform für Unternehmen. Im Unterschied zu anderen Gesellschaften haftet die GmbH nur mit dem Vermögen, das dem Unternehmen gehört, nicht aber mit dem Vermögen der Besitzer der Firma. In anderen Rechtsformen muss der Unternehmer im Zweifelsfall auch mit seinem privaten Vermögen haften, zum Beispiel bei Streitigkeiten oder Insolvenz.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann von beliebig vielen natürlichen oder juristischen Personen (Unternehmen) gegründet werden. Alle Gründer (Gesellschafter) zahlen bei Gründung oder bei Einstieg ins Unternehmen ein gewisses Kapital in die Unternehmenskasse ein, das Stammkapital. Geleitet wird das Unternehmen durch einen oder mehrere Geschäftsführer. Dieser Vertritt das Unternehmen nach außen. Er hat sich nach den Beschlüssen der Gesellschafter zu richten, die regelmäßig zu Versammlungen zusammenkommen und alle Angelegenheiten der GmbH beschließen. Dabei hat ein Gesellschafter keine Teilnahmepflicht, er kann auch als Kapitalgeber bei den regelmäßigen Geschäften freiwillig außen vor bleiben.