Unter einer Gesamtschuldnerschaft versteht man eine Gruppe von Schuldnern, die gemeinsam für eine bestimmte Schuld haften. Das trifft zum Beispiel bei verschiedenen Unternehmensformen zu, tritt aber auch bei Privatpersonen auf. Das klassische Beispiel dafür ist das Hausdarlehen, das von Ehepartnern gemeinsam aufgenommen wird. Darüber hinaus tritt die Gesamtschuldnerschaft auch im Strafrecht auf, wenn mehrere Personen zusammen einen Schaden verursacht haben. Der Gläubiger kann die Begleichung seiner Forderungen von den einzelnen Schuldnern der Gesamtschuldnerschaft fordern oder von allen zusammen. Die Schuld muss aber nur einmal voll beglichen werden. Es ist also nicht gestattet, die Forderung von einem Schuldner einzutreiben und von den anderen ebenso.
Um als Gesamtschuldner gegenüber einem Gläubiger auftreten zu können, müssen nicht alle Schulden dieselbe Ursache haben. Es kann auch einer der Schuldner ein Darlehen aufgenommen haben, während der andere einen Schaden verursacht hat. Eine Gesamtschuld besteht allerdings nicht, wenn die Parteien unterschiedlich haftbar sind (zum Beispiel Schuldner und Bürge).
Zahlt ein einzelner Schuldner alle Forderungen des Gläubigers, hat er Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen durch die übrigen Schuldner.