Gerichtsvollzieher hat sich angekündigt? Zwangsvollstreckung liegt vor? Kostenfreie Anfrage stellen ...
Beim Gerichtsvollzieher handelt es sich um einen Justizbeamten, der die Aufgabe hat, Urteile und Titel zu vollstrecken (auch zwangsweise) und die dazu gehörenden Schriftstücke zuzustellen. Vor allem titulierte Geldforderungen aus Mahnverfahren werden vom Gerichtsvollzieher geltend gemacht. Er hat den Auftrag eine möglichst schadlose Lösung zu finden und wird mit Mitteln wie Zahlungsaufschub versuchen, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Gelingt das nicht, kann er bewegliches Vermögen, Immobilien, aber auch das Gehalt pfänden, um offene Schulden zu begleichen. Kann mangels Vermögen nichts gepfändet werden, nimmt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die Eidesstattliche Versicherung (Auch: Offenbarungseid) ab, in der er versichert, die Schulden nicht begleichen zu können. Gerichtsvollzieher werden überwiegend von Gerichten beauftragt und haben das Recht, Zutritt zu Wohnungen zu verlangen, Leibesvisitationen durchführen zu lassen und Wertgegenstände zum Zweck der Pfändung mitzunehmen. Dabei kann er auch eine Zwangsräumung oder eine Verhaftung des Schuldners anordnen, um seine Befugnisse durchzusetzen.