Die wichtigsten Themen und
Fachbegriffe auf einen Blick.

Gehaltspfändung

Die Gehaltspfändung ist eine Möglichkeit der Zwangsvollstreckung, wenn man als Schuldner offene Forderungen nicht begleichen kann. Wie auch bei der Sachpfändung muss erst ein vollstreckbarer Titel erwirkt werden, ehe der Gerichtsvollzieher die Gehaltspfändung vornehmen kann. Dieser lässt einen Pfändungsbeschluss an die Hausbank des Schuldners gehen. Die Bank zieht dann vom eingegangenen Gehalt einen festen Betrag ein, der nach Ablauf einer Widerspruchsfrist an das Vollstreckungsgericht oder die vollstreckende Behörde weitergeleitet wird. Damit die Gehaltspfändung nicht existenzbedrohend wird, gibt es in Deutschland das sogenannte Existenzminimum. Dieser regelmäßig neu festgelegte Wert entspricht dem finanziellen Minimum, das man in Deutschland für Kleidung, Nahrung, Wohnung und Notfallmedizin benötigt. Dieses Existenzminimum darf bei der Gehaltspfändung nicht unterschritten werden. Der Wert steigt mit dem Einkommen, so dass die Pfändungsgrenze höher liegen kann. Zieht die Bank dennoch alles vom Gehalt bis zum eigentlichen Existenzminimum ein, muss ein Freigabeantrag gestellt werden. Damit das Existenzminimum gewährleistet werden kann, muss man allerdings ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto besitzen. Andernfalls kann das gesamte Guthaben gepfändet werden. Eine Gehaltspfändung bleibe auch bei Arbeitslosigkeit bis zu 9 Monate lang bestehen.

« Zurück