Der vor allem im Steuerrecht bekannte Freibetrag bezeichnet einen Betrag, bis zu dessen höhe keine Einkommensteuer erhoben wird. Nur Einnahmen, die über diesem Betrag liegen, müssen versteuert werden. In Deutschland beträgt der Freibetrag für Erwachsene derzeit 8.473 Euro im Jahr. Verdient man in einem Jahr 10.000 Euro, so sind nur die den Freibetrag überschreitenden 1.523 Euro steuerpflichtig. Der Freibetrag kann abhängig von der Lebenssituation angehoben werden, beispielsweise durch den Kinderfreibetrag, den Alleinerziehendenentlastungsbetrag oder den Versorgungsfreibetrag. Freibeträge gibt es darüber hinaus bei der Erbschaftssteuer, der Gewerbesteuer und der Körperschaftssteuer. Vom Freibetrag abzugrenzen ist die Freigrenze: Ist diese überschritten, muss das gesamte Einkommen versteuert werden und nicht nur die Differenz.