Der Forderungsübergang ist die Folge eines Forderungskaufs. Übernimmt ein Käufer die Forderungen eines anderen Gläubigers gegenüber einem Schuldner, ist jetzt der Käufer der neue Gläubiger. Entsprechend der damals vereinbarten Kreditbedingungen kann der neue Gläubiger die Begleichung seiner Forderungen vom Schulder fordern. Der ursprüngliche Gläubiger hat mit diesem Geschäft nichts mehr zu tun. Der Schuldner ist verpflichtet, die Forderungen an den neuen Gläubiger zu bezahlen. Der Prozess der Übertragung des Forderungsrechts vom alten Gläubiger auf den neuen wird Forderungsübergang genannt. Unterschieden wird zwischen dem gesetzlichen und dem rechtsgeschäftlichen Forderungsübergang. Auch Sicherheiten, beispielsweise Immobilien, werden übertragen und können beim Zahlungsausfall vom neuen Gläubiger verwertet werden.