Eine Forderungsaufstellung ist eine Liste aller Forderungen, die beim Insolvenzverwalter für eine zahlungsunfähige Person oder ein zahlungsunfähiges Unternehmen eingegangen sind. Einem Gläubiger gegenüber offene Posten müssen mit einer sogenannten Forderungsanmeldung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter Berücksichtigung verschiedener formaler Kriterien eingereicht werden. Diese werden nach einer ersten Prüfung abhängig von ihrer Wichtigkeit in Haupt- und Nebenforderungen unterteilt. Anschließend werden sie alle in einer Forderungsaufstellung – in der Regel einer Tabelle – eingetragen. Die Tabelle wird dem Insolvenzgericht übergeben und von diesem noch einmal auf ihre Richtigkeit überprüft. Anschließend können die Forderungen so weit möglich ausbezahlt werden. Sinn und Zweck der Forderungsaufstellung ist, einen Überblick über die Zahl der Gläubiger und die Schulden zu erlangen. Auf diese Weise können die bestehenden Verbindlichkeiten besser eingeschätzt und dem Vermögen gegenüber gestellt werden. An Hand dieser Informationen kann der Insolvenzverwalter dann berechnen, welcher Gläubiger welche Zahlungen erhält.