Damit bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners die eigenen Forderungen nicht gänzlich verloren gehen, ist es wichtig, beim Insolvenzverwalter so schnell wie möglich eine Forderungsanmeldung abzugeben. Sie muss bestimmten formalen Kriterien entsprechen: Grund der Forderung, Betrag und Rechtsanspruch müssen auf der Anmeldung angegeben sein. Unter Umständen können auch Zinsen und ähnliches erwähnt werden. Bei einem Fehler in der Anmeldung wird sie im Gesamten zurückgewiesen und muss neu gestellt werden. Eine angenommene Forderungsanmeldung wird hingegen in die sogenannte Forderungstabelle eingetragen. Diese wird noch einmal vom Insolvenzgericht auf ihre Zulässigkeit hin geprüft. Werden die Forderungen nicht ganz oder teilweise vom Insolvenznehmer bestritten, gehen sie in das Insolvenzverfahren ein und werden in festgelegter Reihenfolge ausgezahlt. Wurde eine Forderungsanmeldung bestritten, muss ihre Rechtmäßigkeit unter Umständen erst vor Gericht geklärt werden (Klage auf Feststellung). Die Forderungen der anerkannten Gläubiger werden abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln ganz oder auch nur teilweise beglichen. Ein Anspruch auf Tilgung der übrigen Forderungen besteht nach Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht mehr.