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Fachbegriffe auf einen Blick.

Forderungskauf

Der Begriff Forderungskauf bezeichnet den Ankauf von Forderungen, die der Verkäufer gegenüber Dritten hat. Man spricht hier auch von „Forfaitierung“, was so viel bedeutet wie (viele Forderungen) im Paket verkaufen. Der Gläubiger bietet verschiedene offene Forderungen einem Käufer an, der diese dann beim eigentlichen Schuldner eintreiben kann. Der ursprüngliche Gläubiger erhält dafür eine vorher individuell vereinbarte Summe und überlässt den Rechtsanspruch auf seine Forderungen dann dem Käufer. Üblicherweise kann der Käufer den Verkäufer nicht für einen Zahlungsausfall des Schuldners verantwortlich machen. Soweit es nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, übernimmt der Käufer beim Forderungskauf also nicht nur die Forderungen an sich, sondern auch das Risiko. Für den Verkäufer ist das nicht nur wegen des Risikos ein attraktives Geschäft. Er spart sich auch die Mühe von Rechnungswesen und Inkasso bei seinen Schuldnern. Der Käufer wiederum genießt den Vorteil, offene Forderungen günstig einzukaufen und mehr Geld eintreiben zu können, als er selbst bezahlt hat. Der Schuldner hat hier kein Mitspracherecht und muss seine Schulden auch dem neuen Gläubiger auszahlen, sofern dieser seinen Anspruch belegen kann.

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