Eine Feststellungsklage erfolgt dann, wenn man Rechtssicherheit über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertrages erlangen will. Sie wird vor allem im Zivilrecht genutzt, kann aber auch im Verwaltungs- und Steuerrecht vorkommen. Es wird zwischen einer positiven und einer negativen Feststellungsklage unterschieden, abhängig davon ob ein Vertrag als geltend oder nicht geltend beurteilt werden soll. Das Gericht entscheidet ausschließlich über die Gültigkeit eines Vertrags oder einer Urkunde, nicht aber über Vollstreckbarkeiten. Bei einem Kaufvertrag würde also lediglich bestimmt, ob der Vertrag Gültigkeit hat oder nicht. Hat der Schuldner Beträge nicht bezahlt, muss der Gläubiger diese also in einem separaten Verfahren einklagen. Im Verwaltungsrecht kann zum Beispiel Feststellungsklage eingereicht werden, wenn Arbeitsagentur und Sozialämter lange Bearbeitungszeiten für ihr Bescheide haben. Dann kann auf dem Klageweg eine schnellere Erstellung des Bescheids eingefordert werden. Die Feststellungsklage darf im Verwaltungsrecht allerdings nur dann eingereicht werden, wenn eine Leistungsklage nicht der richtige Weg wäre. Im Steuerrecht wird die Feststellungsklage vor allem als Nichtigkeitsklage geführt, um den Steuerpflichtigen zum Beispiel vor unzumutbaren Verwaltungsakten zu schützen.